Thermische Solaranlagen für die Warmwasserbereitung (und die Heizungsunterstützung)

 

Für die Gewährung der Förderung wird der Erhalt der Tiroler Wohnbauförderung (Neubau) bzw. Wohnhaussanierungsförderung (Umbau oder Sanierung) vorausgesetzt.


Die Förderung beträgt € 50,-- pro m² Kollektor-Aperturfläche. Die Höchstgrenze beträgt € 350,-- pro Solaranlage. Bei Mehrfamilienhäusern gilt dieser Höchstsatz pro abgeschlossener Wohneinheit.