Leitfaden für Unterstützung bei Wohnraumschaffung "Siedlerholz"

 

Vorbemerkung: „Wohnen wird in Tirol immer teurer“. So oder ähnlich lesen wir es immer wieder in den Zeitungen. Die Gemeinde Trins ist bestrebt, (künftige) Gemeindebürger/Innen bei der Wohnraumschaffung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Als ein weiterer Baustein dazu wird das so genannte „Siedlerholz“ eingeführt.

  • Das „Siedlerholz“ ist eine Unterstützung der Gemeinde Trins für Gemeindebürger/Innen bei der Wohnraumschaffung.
  • Die Unterstützung besteht wahlweise aus einmalig 10 Festmeter Nutzholz (am Stock gemessen) zur eigenständigen weiteren Nutzung oder einmalig Einkaufsgutscheinen für unseren Nahversorger in Höhe von Euro 250.
  • Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zweck der Schaffung ihres Hauptwohnsitzes im Gemeindegebiet von Trins Wohnraum im Eigentum errichten bzw. erwerben.
  • Als Nachweis für die Anspruchsvoraussetzungen gilt ein rechtskräftiger Baubescheid für einen Neu-, Zu- oder Umbau zum Zwecke der Wohnraumschaffung bzw. ein beglaubigter Kaufvertrag über den Kauf eines Wohnhauses zur Eigennutzung oder einer Eigentumswohnung.
  • Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular (siehe Seite 2) samt in Kopie beigeschlossener Nachweise über die Anspruchsvoraussetzungen.
  • Ein Ansuchen kann von einem/einer Antragsteller/In nur einmal erfolgen. Auf die Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Gemeinde Trins behält sich vor, gegebenenfalls auch im Nachhinein weitere Nachweise (zB. Meldezettel) einzufordern und zu Unrecht bezogene Unterstützungen zurückzufordern.  
  • Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat ermächtigt, die Unterstützung bei der Wohnraumschaffung bei Vorliegen der Voraussetzungen zuzuerkennen. Er erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Bericht.
  • Der Leitfaden für die Unterstützung bei der Wohnraumschaffung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Rückwirkende Anträge sind nicht möglich.


Zum Antrag:



Formulare