Biomassekessel

Für die Gewährung der Förderung wird der Erhalt der Tiroler Wohnbauförderung (Neubau) bzw. Wohnhaussanierungsförderung (Umbau oder Sanierung) vorausgesetzt.
 
 

Die Förderung beträgt je (Zentral-)Heizungsanlage:


         Biomassekessel: € 500,-